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   LSG Niedersachsen-Bremen, 25.06.2014 - L 1 R 253/12   

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https://dejure.org/2014,103289
LSG Niedersachsen-Bremen, 25.06.2014 - L 1 R 253/12 (https://dejure.org/2014,103289)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 25.06.2014 - L 1 R 253/12 (https://dejure.org/2014,103289)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 25. Juni 2014 - L 1 R 253/12 (https://dejure.org/2014,103289)
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (4)

  • BSG, 11.03.2009 - B 12 R 11/07 R

    Sozialversicherungspflicht - Anfrageverfahren nach § 7a SGB IV - keine

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 25.06.2014 - L 1 R 253/12
    Die Beklagte hat im Anschluss an das Urteil des Bundessozialgerichts (BSG) vom 11. März 2009 - B 12 R 11/07 R - mit Bescheid vom 2. Februar 2011 festgestellt, dass der Beigeladene zu 1) in der seit 31. Januar 2006 ausgeübten Beschäftigung im Bereich landwirtschaftlicher Dienstleistungen bei dem Kläger der Versicherungspflicht in der gesetzlichen Kranken- und Rentenversicherung, in der sozialen Pflegeversicherung sowie nach dem Recht der Arbeitsförderung unterliege.
  • LSG Hessen, 24.02.2009 - L 1 KR 249/08

    Sozialversicherungspflicht - LKW-Fahrer - kein Einsatz von Sachmitteln neben

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 25.06.2014 - L 1 R 253/12
    Wenn der Betroffene jedoch das Angebot annehme, übe er die Tätigkeit in persönlicher Abhängigkeit in einem fremden Betrieb und damit im Rahmen einer abhängigen Beschäftigung aus und werde nicht allein wegen der grundsätzlich bestehenden Ablehnungsmöglichkeit zum Selbstständigen (Hinweis auf Urteil des Hessischen Landessozialgerichts (LSG) vom 24. Februar 2009 - L 1 KR 249/08).
  • BSG, 24.09.2008 - B 12 KR 10/07 R

    Krankenversicherung - Zulässigkeit der Anfechtungsklage gegen

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 25.06.2014 - L 1 R 253/12
    Damit ist der Auffangstreitwert zugrunde zu legen (vgl. BSG, Urteil vom 24. September 2008 - B 12 KR 10/07 R).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 21.02.2017 - L 9/10 R 239/12
    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 25.06.2014 - L 1 R 253/12
    Wegen der weiteren Einzelheiten des Sachverhalts und des Vorbringens der Beteiligten wird auf den Inhalt der Verwaltungsakte der Beklagten und der Gerichtsakten des ersten und zweiten Rechtszuges sowie der vom Senat beigezogenen weiteren Gerichtsakten über die parallelen Rechtsstreitigkeiten (Az: L 9/10 R 239/12 und 1 R 241/12) verwiesen.
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 18.12.2014 - L 1 R 463/12
    Ob eine Beschäftigung vorliegt, ergibt sich aus der Vertragsgestaltung der Beteiligten, so wie sie im Rahmen des rechtlich Zulässigen tatsächlich vollzogen ist (BSG, Urteil vom 28. Mai 2008 - B 12 KR 13/07 R Rdnr. 17 mwN; BSG, Urteil vom 29. August 2012 - B 12 KR 25/10 mwN sowie Urteile des erkennenden Senats vom 25. Juni 2014 - L 1 R 253/12 und L 1 KR 401/12; 24. Juli 2014 - L 1 KR 142/11; 24. September 2014 - L 1 KR 351/12).

    Es war der Auffangstreitwert in Höhe von 5.000,- EUR festzusetzen (Urteil des erkennenden Senats vom 25. Juni 2014 - L 1 R 253/12 mwN).

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 21.02.2017 - L 9/10 R 239/12
    Die dagegen erhobenen Klagen blieben ohne Erfolg (Urteil des SG Osnabrück vom 14. März 2012 - S 1 KR 212/08 - und vom 24. April 2012 - S 28 KR 213/08; Urteile des LSG Niedersachsen-Bremen vom 25. Juni 2014 - L 1 R 241/12 und L 1 R 253/12).

    Wegen der weiteren Einzelheiten des Sachverhalts und des Vorbringens der Beteiligten wird auf den Inhalt der Verwaltungsakte der Beklagten und der Gerichtsakte sowie der beigezogenen Gerichtsakten L 1 R 241/12 und L 1 R 253/12 Bezug genommen.

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 22.02.2018 - L 1 R 413/14
    Maßgebend ist stets das Gesamtbild der Arbeitsleistung (vgl. Urteile des Senats vom 25. Juni und 18. Dezember 2014 - L 1 R 253/12 und L 1 R 463/12 - m.w.H. zu der Rechtsprechung des BSG).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 25.06.2014 - L 1 R 241/12
    Wegen der weiteren Einzelheiten des Sachverhalts und des Vorbringens der Beteiligten wird auf den Inhalt der Verwaltungsakte der Beklagten und der Gerichtsakte sowie der beigezogenen Gerichtsakten L 9/19 R 239/12 und L 1 R 253/12 Bezug genommen.
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